TA029 – Öffentliche Sitzung am 25.02.2016

Diese Folge ist mal wieder etwas kürzer, weil wir nach der Sitzung nicht mehr lange im Gebäude bleiben konnten. Es wurden drei Zeugen verhört:

Martin Ney ist deutscher Botschafter in Indien. Von 2012 bis 2015 hat er die Rechtsabteilung im Auswärtigen Amt geleitet. Bei seiner Befragung ging es primär um das DOCPER-Verfahren (Department of Defense Contractor Personnel). Mittels Verbalnoten werden zwischen Deutschland und den USA Vereinbarungen getroffen, die amerikanischen Unternehmen, die in Deutschland für das US-Militär tätig sind („Contractors“), finanzielle Erleichterungen ermöglichen. Ein Beispiel für eine solche Firma ist Booz Allen Hamilton, bei der Edward Snowden bis zu seiner Ausreise nach Hong Kong tätig war.

Zudem wurde mit Herrn Ney das Thema Drohnenkrieg und dessen Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht erörtert.

Die zweite Zeugin war Christina Polzin, die schon im November 2015 vernommen wurde (Folge 19). Sie ist Juristin, arbeitet jetzt im Bundesinnenministerium und hat im Untersuchungszeitraum in der Abteilung 6 des Bundeskanzleramtes gearbeitet, die für die Nachrichtendienste zuständig ist. Sie hat das Referat 601 (Datenschutz und G10) geleitet. Sie wurde nach der Anwendung der Dokumentationspflicht für die Übertragung von Metadaten durch den BND an die NSA gefragt, die sich aus dem Bundesverfassungsschutzgesetz ergibt.

Zuletzt befragten die Ausschussmitglieder Monika Genkova, die seit Ende ihres Studiums im Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitet. Während des Untersuchungszeitraums war sie dort IT-Sicherheitsbeauftragte. Sie wurde zu XKeyscore und möglichen Sicherheitslücken dieses Systems befragt.

26.02.2016 31 Minuten
Anzahl Downloads: 6248

zu hören:

avatar
Jonas Schönfelder
avatar
Anna Biselli
avatar
Daniel Lücking
avatar
Stella Schiffczyk
avatar
wetterfrosch

Links:

2 Gedanken zu „TA029 – Öffentliche Sitzung am 25.02.2016

  1. Hallo!

    Wenn Ihr die Aspekte jeweils grob vollständig berichtet (was ich denke!), dann finde ich erstaunlich, welche Fragen zum Thema Drohnenmorde offenbar _nicht_ gestellt werden. Scheinbar wird immer nur nach der Völkerrechtskonformität des Drohneneinsatzes als solchem gefragt.(Wenn man einige gut informierte Juristen nach der gängigen Mehrheitsmeinung fragt, werden die Anworten vermutlich alle ähnlich ausfallen. Die persönlichen Einschätzungen wären interessant, das würde aber vermutlich nicht beantwortet. Der Ausschuss könnte ja vermutlich auch mal ein Gutachten einholen. Aber das nur am Rande.)
    Warum fragt diese Juristen niemand nach der Völkerrechtskonfomität von Morden durch Vertretes eines Staates auf dem Staatsgebiet eines anderen Staates – unabhängig davon, welche Waffenträger dabei benutzt werden? Nach meinem Verständnis gibt es da irgendwelche Landkriegsordnungen und sonstige Verabredungen, die mindestens mal vorschreiben, dass formal ein Krieg erklärt würde. Die Frage ist doch viel interessanter, als jene, ob die Waffen dabei von einer Drohne transportiert werden oder z.B. von einem Schiff!

    Mir ist natürlich auch klar, dass nicht Ihr die Fragen an die Zeugen stellt. Aber Ihr streut ja immer mal Interviews mit den Fragenden ein. Vielleicht mögt Ihr die mal fragen, warum die’s nicht fragen. 🙂

    Aber wo ich mich schon mal zu einem Kommentar hinreißen lasse, möchte ich doch die Gelegenheit nicht versäumen, Euch ordentlich für Eure Arbeit zu danken! Das ist eine großartige Sache, dass Ihr Euch die Zeit nehmt und so potentiell allen Menschen die Möglichkeit gebt, solch ein wichtiges Ereignis zu verfolgen.

    Schönen Gruß, Kai

    1. Hallo Kai,

      entschuldige die späte Antwort. Dein Kommentar ist etwas untergegangen.

      Die Abgeordneten, besonders der Opposition, haben bei Befragungen zum Drohnenkrieg durchaus ihre abweichende Meinung zur Völkerrechtskonformität dieser Praxis zum Ausdruck gebracht. Letztlich sind sie aber an den Untersuchungsauftrag gebunden. Und demnach soll der Ausschuss untersuchen, ob solche Einsätze von Deutschland ausgehen oder gesteuert werden und ob deutsche Stellen etwas dazu beigetragen haben. Die Frage, ob gezielte Tötungen mit dem Völkerrecht vereinbar sind, hat der Ausschuss meines Wissens aber nicht zu klären.

      Danke für’s Lob und schönen Gruß
      Jonas

Kommentare sind geschlossen.