Der Sitzungstag fing ungleich brisant an. Auslöser war das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Klage der Opposition auf formale Einladung des Zeugen Edward Snowden durch den Ausschuss. In der nicht öffentlichen Beratungssitzung am Vormittag beantragte die SPD erfolgreich eine Verschiebung des Themas auf eine zukünftige Beratungssitzung. Die Opposition mahnte hier eine Missachtung der durch das Urteil gebotenen Dringlichkeit in der Sache.
Im Interview mit diesem Podcast bestätigt der Vorsitzende Dr. Patrick Sensburg, dass er keine weitere Verschiebung für zulässig hielte und verwies damit auf die nächste Sitzung am 01.12.2016.
In der Anschließenden öffentlichen Zeugenanhörung waren zwei Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes geladen.
W. K. (aktiv im Dienst)
Dr. Ansgar Heuser (im Ruhestand)
Es geht wieder einmal um den Einsatz von ausländischen Selektoren durch den BND bzw. in Systemen des BND sowie um den zeitlichen Zusammenhang von Snowdenleaks und bestimmten Anweisungen im BND zu Neuausrichtungen einzelner nachrichtendienstlicher Betätigungsfelder.
zu hören:
Links:
- netzpolitik.org: Liveblog zu dieser Sitzung
- Besweisbeschluss Z1 zu Edward Snowden als Zeugen im Ausschuss
- Aktuelles BGH-Urteil zu Zeugenladung von Edward Snowden im Ausschuss
- Operation „Monkey Shoulder“ (www.spiegel.de)
- Neue Initiative Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) von u.a. Ulf Buermeyer
- GFF koordiniert Verfassungsklage gegen neues BND Gesetzt – Jetzt Spenden!
- Ulf Buermeyer hier zu Gast in Folge TA008
- 33. Kongress des Chaos Computer Club (ccc) Ende Dezember in Hamburg
- Unsere Stella hat das Design zum 33c3 geschaffen (Mehr Arbeiten von Stella auch hier)
- Werde Besucher im Ausschuss. Erfahre hier wie es geht
Ich glaube, eure Erklärung zu Hashwerten im Podcast war chflas. Das Wesen eines Hashwerts ist, dass die Berechnung des Werts einfach ist. Aber aus dem Hashwert soll möglichst schwer oder gar nicht der Originalwert berechnet werden können. Insbesondere auch dann, wenn der Algorithmus bekannt ist.
Es ist nur dann „einfach“ den Ausgangswert zu finden, wenn die Menge der möglichen Ausgangswerte relativ klein ist. Dann berechnet man „einfach“ jeden möglichen Hash und vergleicht dann, ob der berechnete Hash dem vorliegenden entspricht. Für IP-Adressen mag das ja noch möglich sein (wenn man den genauen Algorithmus kennt) aber bei Email-Adressen halte ich das schon für nicht mehr so einfach.