TA049 – Öffentliche Sitzung am 24.11.2016

Der Sitzungstag fing ungleich brisant an. Auslöser war das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Klage der Opposition auf formale Einladung des Zeugen Edward Snowden durch den Ausschuss. In der nicht öffentlichen Beratungssitzung am Vormittag beantragte die SPD erfolgreich eine Verschiebung des Themas auf eine zukünftige Beratungssitzung. Die Opposition mahnte hier eine Missachtung der durch das Urteil gebotenen Dringlichkeit in der Sache.
Im Interview mit diesem Podcast bestätigt der Vorsitzende Dr. Patrick Sensburg, dass er keine weitere Verschiebung für zulässig hielte und verwies damit auf die nächste Sitzung am 01.12.2016.

In der Anschließenden öffentlichen Zeugenanhörung waren zwei Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes geladen.

W. K. (aktiv im Dienst)
Dr. Ansgar Heuser (im Ruhestand)

Es geht wieder einmal um den Einsatz von ausländischen Selektoren durch den BND bzw. in Systemen des BND sowie um den zeitlichen Zusammenhang von Snowdenleaks und bestimmten Anweisungen im BND zu Neuausrichtungen einzelner nachrichtendienstlicher Betätigungsfelder.

 

27.11.2016 43 Minuten
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2 Gedanken zu „TA049 – Öffentliche Sitzung am 24.11.2016

  1. Ich glaube, eure Erklärung zu Hashwerten im Podcast war chflas. Das Wesen eines Hashwerts ist, dass die Berechnung des Werts einfach ist. Aber aus dem Hashwert soll möglichst schwer oder gar nicht der Originalwert berechnet werden können. Insbesondere auch dann, wenn der Algorithmus bekannt ist.

    1. Es ist nur dann „einfach“ den Ausgangswert zu finden, wenn die Menge der möglichen Ausgangswerte relativ klein ist. Dann berechnet man „einfach“ jeden möglichen Hash und vergleicht dann, ob der berechnete Hash dem vorliegenden entspricht. Für IP-Adressen mag das ja noch möglich sein (wenn man den genauen Algorithmus kennt) aber bei Email-Adressen halte ich das schon für nicht mehr so einfach.

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