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TA057 – Öffentliche Sitzung am 16.02.2017

Angela Merkel vor ihrer Vernehmung im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss | Foto: Jonas Schönfelder
Angela Merkel vor ihrer Vernehmung im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss | Foto: Jonas Schönfelder

Nach knapp drei Jahren Untersuchungsausschuss und insgesamt 130 Sitzungen (öffentlich und nicht-öffentlich) fand am Freitag die wahrscheinlich letzte Zeugenvernehmung statt. Geladen war die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die im Großteil des Untersuchungszeitraums an der Spitze der Regierung stand.

Angela Merkel | Zeichnung: © Stella Schiffczyk
Angela Merkel | Zeichnung: © Stella Schiffczyk

In der circa sieben Stunden dauernden Vernehmung ging es um ihr von der NSA abgehörtes Handy, ein angeblich geplantes No-Spy-Abkommen mit den USA und natürlich um ihren Satz „Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht“. Diesen hatte sie in abgewandelter Form schon im Juli 2013 gesagt, obwohl der BND selbst Botschaften, Ministerien und Politiker von Partnerstaaten auf der Liste von Überwachungszielen hatte.

Wie zu erwarten meisterte die Bundeskanzlerin die Sitzung professionell und mit viel Durchhaltevermögen. Bei einigen Themen wie der Rolle der US-Militärbasis Ramstein in Deutschland bei dem Drohnenkrieg mauerte sie allerdings ebenso wie bei der Frage, warum Snowden als wichtigster Zeuge nie vor dem Ausschuss aussagen konnte. Auch den geheimen Prüfbericht der Bundesdatenschutzbeauftragten, der allein in der BND-Außenstelle Bad Aibling 18 Rechtsverstöße konstatiert, hat sie nie gelesen.

Wir besprechen in dieser Podcastfolge wie immer den Sitzungstag un die besonderen Umstände dieser letzten Zeugenvernehmung. Die letzte Folge dieses Podcasts wird es nicht gewesen sein; wir melden uns nochmal.

19.02.2017 1 Stunde
Anzahl Downloads: 6709

zu hören:

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Marius

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TA018 – Öffentliche Sitzung am 05.11.2015

Mehrere Monate hat Kurt Graulich, ehemaliger Richter am Bundesverwaltungsgericht, damit verbracht, NSA-Selektoren zu untersuchen. Diese Suchbegriffe waren an den Bundesnachrichtendienst übergeben worden, damit er sie auf von ihm überwachten Kommunikationsverkehr anwendet. Diese konkreten Selektoren wurden nach derzeitigem Kenntnisstand nur für die Satellitenerfassung im Standort Bad Aibling genutzt (eine Nutzung in anderen Abhörmaßnahmen wäre aber durchaus möglich). Durch Zeugenvernehmungen war dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss bekannt geworden, dass zahlreiche US-Selektoren gegen deutsche Interessen verstoßen würden und dass die Prüfung möglicherweise unzureichend sei.

Kurt Graulich vor der Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses
Kurt Graulich vor der Ausschusssitzung

Anstatt dem Untersuchungsausschuss die abgelehnten Selektoren zur Verfügung zu stellen, wurde Herr Graulich vom Kanzleramt als Vertrauensperson eingesetzt, um diese Prüfung vorzunehmen und einer möglichen Geheimschutzvereinbarung Sorge zu tragen. In der heutigen Sitzung wurde Graulich zu seinem 262-seitigen offenen Bericht befragt. Der Bericht wurde auch in zwei weiteren, eingestuften Varianten für die Abgeordneten und das Kanzleramt angefertigt.

Im Anschluss an die erste Anhörung wurde der BND-Justiziar Werner Ader im Ausschuss vernommen. Er ist Referatsleiter innerhalb der Abteilung ZY des BND, die u. a. für Rechtsfragen, den Haushalt und die Personalverwaltung zuständig ist. Er hat die Texte geschrieben, die Kurt Graulich in seinem Bericht teilweise ohne Kennzeichnung übernommen hat. Außerdem ist er der Meinung, dass die Weltraumtheorie durchaus eine vertretbare  Rechtsauslegung darstellt.

06.11.2015 1 Stunde
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wetterfrosch

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