In der Sitzung am 17. März 2016 war Frank-Walter Steinmeier als einziger Zeuge geladen. Als amtierender Außenminister ist er einer der hochrangigsten Zeugen bisher im Ausschuss.
Die Befragung zielte vor allem auf seine Zeit als Chef des Bundeskanzleramts unter Gerhard Schröder von 1999-2005. Mit dem damaligen Amt oblag ihm auch die Fach- und Rechtsaufsicht der Geheimdienste. Das scheint besonders deshalb entscheidend zu sein, da gerade um die Ereignisse des 11. Septembers umfangreiche Veränderungen in der Arbeit nicht nur der deutschen Geheimdienste, sondern auch deren ausländischer Partner im Raum standen.
In der zweiten Sitzung in 2016 waren 2 Zeugen geladen. Der ursprünglich angekündigte dritte Zeuge Herr H. K. konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht befragt werden.
Zeuge 1 war Dr. Dirk Brengelmann. Er wurde aus Brasilien eingeflogen, wo er derzeit als Botschafter tätig ist. Einige seiner ehemaligen Posten machten ihn als Zeugen für den Untersuchungsausschuss interessant: Er war unter anderem Botschaftsrat in Washington, Vize-Bürochef des Nato-Generalsekretärs, Referatsleiter für Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Auswärtigen Amt. Eine besondere Rolle in der Befragung spielte seine Position als Sonderbeauftragter für Cyber-Außenpolitik, die er im Jahr 2013 übernahm.
Im Anschluss wurde Herr D. B. als Zeuge gehört. Er ist Unterabteilungsleiter des Bundesnachrichtendienstes und hat im Jahre 2013 die Unterabteilung „T2“ geleitet. Das war bereits seine vierte Befragung im Ausschuss. Hörern dieses Podcasts ist er aus Episode TA13 bekannt, denn er war zuletzt am 24. September 2015 als Zeuge geladen. Die beiden vorherigen Auftritte (7. und 20. Mai 2015) lagen vor dem Start des Podcasts.
In dieser Episode gibt es neben der Auswertungsrunde keine weiteren Interviews, was daran liegt, dass es keine koordinierten Statements der Politiker vor der Presse gab und der Ausschuss gleich nach der öffentlichen Sitzung Herrn D. B. nicht-öffentlich weiter befragt hat.
Gastmoderator war diesmal wieder unser Daniel Meßner.