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TA018 – Öffentliche Sitzung am 05.11.2015

Mehrere Monate hat Kurt Graulich, ehemaliger Richter am Bundesverwaltungsgericht, damit verbracht, NSA-Selektoren zu untersuchen. Diese Suchbegriffe waren an den Bundesnachrichtendienst übergeben worden, damit er sie auf von ihm überwachten Kommunikationsverkehr anwendet. Diese konkreten Selektoren wurden nach derzeitigem Kenntnisstand nur für die Satellitenerfassung im Standort Bad Aibling genutzt (eine Nutzung in anderen Abhörmaßnahmen wäre aber durchaus möglich). Durch Zeugenvernehmungen war dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss bekannt geworden, dass zahlreiche US-Selektoren gegen deutsche Interessen verstoßen würden und dass die Prüfung möglicherweise unzureichend sei.

Kurt Graulich vor der Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses
Kurt Graulich vor der Ausschusssitzung

Anstatt dem Untersuchungsausschuss die abgelehnten Selektoren zur Verfügung zu stellen, wurde Herr Graulich vom Kanzleramt als Vertrauensperson eingesetzt, um diese Prüfung vorzunehmen und einer möglichen Geheimschutzvereinbarung Sorge zu tragen. In der heutigen Sitzung wurde Graulich zu seinem 262-seitigen offenen Bericht befragt. Der Bericht wurde auch in zwei weiteren, eingestuften Varianten für die Abgeordneten und das Kanzleramt angefertigt.

Im Anschluss an die erste Anhörung wurde der BND-Justiziar Werner Ader im Ausschuss vernommen. Er ist Referatsleiter innerhalb der Abteilung ZY des BND, die u. a. für Rechtsfragen, den Haushalt und die Personalverwaltung zuständig ist. Er hat die Texte geschrieben, die Kurt Graulich in seinem Bericht teilweise ohne Kennzeichnung übernommen hat. Außerdem ist er der Meinung, dass die Weltraumtheorie durchaus eine vertretbare  Rechtsauslegung darstellt.

06.11.2015 1 Stunde
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zu hören:

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TA011 – Pressekonferenz der Opposition zur Verfassungsklage „Selektoren“ (Auszüge)

In Ausgabe 11 berichten wir diesmal von der gemeinsamen Pressekonferenz von DIE LINKE und B’90/Die Grünen am Donnerstag, den 17. September 2015. Der Anlass ist die ebenfalls gemeinsam eingereichte Verfassungsklage zur Herausgabe der Selektorenliste.

Panel der Pressekonferenz vom 17.09.2015
Panel der Pressekonferenz am 17.09.2015

Hintergrund

Im Rahmen der Ausschussarbeit wurde bekannt, dass der amerikanische Auslandsgeheimdienst NSA eine umfangreiche und sich ständig ändernde Liste mit Selektoren (oder auch Suchkritierien) an den BND gegeben hat, damit dieser diese in seinen Überwachungssystemen laufen lassen kann.

Im Rahmen dieser Dienste-Kooperation ist jedoch bekannt geworden, dass auch deutsche Interessen von den NSA-Selektoren berührt werden.

Genau genommen sei dies wohl einem einzigen Sachbearbeiter im BND aufgefallen, der dann eine umfangreiche Löschaktion von 12.000 Selektoren eingeleitet hat (eine Zahl, die später in den Medien kursierte). Der betreffende Sacharbeiter W.O. hat dazu am 20. Mai 2015 selbst im Untersuchungsausschuss ausgesagt. (Das Live Protokoll von Netzpolitik.org sowie eine gute Zusammenfassung von Friedhelm Greis auf Golem.de sei hier einmal verlinkt. Dieser Podcast hatte damals leider jedoch noch nicht berichtet).

Aus dem Untersuchungsausschuss wurde wiederholt verlangt, selber Einsicht in die Selektorenliste zu nehmen. Auf Drängen der Bundesregierung wurde dies jedoch stets unterbunden. Die Ausschussmehrheit von SPD und CDU einigte sich danach auf einen Vorschlag der Bundesregierung zur Einsetzung einer Vertrauensperson.

Diese Vertrauensperson soll stellvertretend für die Abgeordneten Einsicht in die Liste bekommen, sowie Bewertungen vornehmen. Anschließend soll diese Person dann dem Ausschuss berichten, jedoch nur in einem Umfang, welcher vom Kanzleramt vorab durch eine Aussagegenehmigung bestimmt wird.

Am 2. Juli 2015 setzten sich CDU und SPD gegen die Oppositionsminderheit im Ausschuss in einem Beschluss zu dieser Vorgehensweise durch. (Wir berichteten in Folge 6)

Über den Sommer nahm Kurt Graulich als von der Bundesregierung beauftragte Vertrauensperson seine Arbeit auf. Das Ergebnis steht zum heutigen Zeitpunkt noch aus. Gleichzeitig bereiteten Die Grünen und Die Linke die aufwendige Verfassungsklage vor. Diese wurde am 16. September 2015 eingereicht. Am 17. September folgte nun die Pressekonferenz in Berlin.

20.09.2015 32 Minuten
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zu hören:

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Felix Betzin

Teilnehmer der Pressekonferenz

Die Linke

Bündnis 90/Die Grünen

Verfahrensbevollmächtigter

 

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