Das Thema Selektoren bleibt weiterhin Thema im Untersuchungsausschuss. So wurden auch in dieser Sitzung zwei BND-Zeugen zu ihren Kenntnissen zu der Steuerung der Suchmerkmale befragt. R. U. war von 2010 bis 2015 Leiter der BND-Außenstelle Bad Aibling und arbeitet jetzt in der Zentrale in Pullach. Er war bereits zum dritten Mal Zeuge in diesem Ausschuss. Leider konnte er sich an viele Vorgänge wie z.B. einen Besuch des Kanzleramtschefs Peter Altmaier nicht mehr genau erinnern oder hatte gar keine Kenntnis davon. Für Verwunderung hat auch seine Aussage gesorgt, Dienstanweisungen zum Umgang mit Selektoren seien zum Teil nur mündlich an die Sachbearbeiter weitergegeben und nicht verschriftlicht worden.
Der zweite Zeuge Herr T. B. leitet ein Sachgebiet zur Nachrichtenbearbeitung in der BND-Dienststelle Rheinhausen. Er berichtete von einem anderen Umgang mit Weisungen und erzählte aus dem Ungang mit Selektoren.
Die letzte öffentliche Sitzung im Jahr 2015 war auch gleichzeitig eine der kürzesten. Insgesamt 3:15 Stunden dauerte die Vernehmung der zwei geladenen Zeugen.
Der erste Zeuge war Herr H. K. vom BND, der auch in der letzten Folge Thema war. Er ist Leiter des Referats T2A (Beschaffungslage und Selektion in der Abteilung Technische Aufklärung) und hat 2013 eine Prüfung der Selektoren beim BND durchgeführt. Aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen kann er pro Tag nur zwei Stunden aussagen. Die Vernehmung hat wenig neues zum Vorschein gebracht. Allerdings konnte er nicht definitiv ausschließen, dass in anderen Außenstellen des BND als Bad Aibling, Selektoren ausländischer Geheimdienste eingesetzt werden. Selektoren sind Suchbegriffe (z. B. E-Mail-Adressen, Telefonnummern) , mit deren Hilfe abgefangene Kommunikation auf eine Übereinstimmung überprüft wird.
Nach etwa eineinviertel Stunden Vernehmung des Herrn H. K. wurde gegen den Willen der Opposition in die eingestufte Vernehmung gewechselt, obwohl noch Fragen in öffentlicher Sitzung bestanden. Das Untersuchungsausschussgesetz (PUAG) sieht eine solche Möglichkeit vor, wenn die Mehrheit der Ausschussmitglieder dafür stimmt, was heute der Fall war.
Als zweiter Zeuge wurde Herr Dr. Michael Koch vernommen, der seit Juli 2015 die Rechtsabteilung im Auswärtigen Amt leitet. Vorher hat er unter anderem einen Afghanistan-Sonderstab geleitet und war von 2008 bis 2012 deutscher Botschafter in Islamabad, Pakistan. Er sah sich selbst zu Beginn seiner Vernehmung eher in der Rolle eines Sachverständigen für Völkerrecht anstatt als Zeugen und machte Ausführungen zur Vereinbarkeit von bewaffneten Drohnen mit dem Völkerrecht („Drohne als Waffentypus widerspricht nicht dem Völkerrecht“).
Nachdem ihm seine Rolle im Ausschuss jedoch vom Vorsitzenden Patrick Sensburg und mehreren Abgeordneten klar gemacht worden war, konnte Koch dennoch wenig zur Aufklärung beitragen. Er wusste während seiner Zeit als Botschafter nicht genau, wer in der Botschaft unter Legende für den BND arbeitete und was diese Person(en) taten („das Auswärtige Amt ist Kunde des BND“). Auf die Frage, ob ihm bekannt sei, dass die amerikanische Luftwaffenbasis Ramstein vermutlich als Relaisstation für den US-Drohnenkrieg diene, antwortete er, dass sie aus seiner Sicht problemlos mit dem Völkerrecht vereinbar sei.