In der ersten Sitzung in 2016 waren heute 2 Zeugen erneut geladen, die bereits im vergangenen Jahr ausgesagt haben.
Zeuge 1 war Herr H. K. Er ist Leiter des BND-Referats T2A (Beschaffungslage und Selektion in der Abteilung Technische Aufklärung). Im Jahr 2013 hat er die NSA-Selektoren in Bad Aibling überprüft und war 2010 für den Datenaustausch zwischen NSA und BND zuständig. Aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung, kann er nur jeweils 2 Stunden pro Vorladung angehört werden. Seine vorherigen Ladungen im Ausschuss waren:
Im Anschluss war Ernst Uhrlau geladen. Im Jahr 1998 wurde er Leiter der Abteilung 6 Bundeskanzleramt. Und von 2005 bis 2011 war er Präsident des Bundesnachrichtendienstes (als Nachfolger von August Hanning und Vorläufer von aktuell Gerhard Schindler). Alle drei genannten BND-Präsidenten waren bereits im Ausschuss ein- oder mehrfach geladen. Herr Uhrlau z.B. auch am:
Da es keine koordinierten Statements der Politiker vor der Presse gab, haben wir nach Sitzungsende die Chance genutzt, um mit André Hahn (Stellvertreter der Fraktion Die Linke) sowie dem Grünen Hans-Christian Ströbele zu sprechen.
Korrektur: Wie Andre in den Kommentaren richtig anmerkt, wurde bei der Operation Eikonal der Datenverkehr in Frankfurt nicht beim Internetknoten DE-CIX, sondern bei der Telekom ausgeleitet (Artikel dazu auf Netzpolitik.org). Zudem sind André Hahn und Hans-Christian Ströbele keine Obleute, sondern Stellvertreter ihrer Fraktion.
Die letzte öffentliche Sitzung im Jahr 2015 war auch gleichzeitig eine der kürzesten. Insgesamt 3:15 Stunden dauerte die Vernehmung der zwei geladenen Zeugen.
Der erste Zeuge war Herr H. K. vom BND, der auch in der letzten Folge Thema war. Er ist Leiter des Referats T2A (Beschaffungslage und Selektion in der Abteilung Technische Aufklärung) und hat 2013 eine Prüfung der Selektoren beim BND durchgeführt. Aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen kann er pro Tag nur zwei Stunden aussagen. Die Vernehmung hat wenig neues zum Vorschein gebracht. Allerdings konnte er nicht definitiv ausschließen, dass in anderen Außenstellen des BND als Bad Aibling, Selektoren ausländischer Geheimdienste eingesetzt werden. Selektoren sind Suchbegriffe (z. B. E-Mail-Adressen, Telefonnummern) , mit deren Hilfe abgefangene Kommunikation auf eine Übereinstimmung überprüft wird.
Nach etwa eineinviertel Stunden Vernehmung des Herrn H. K. wurde gegen den Willen der Opposition in die eingestufte Vernehmung gewechselt, obwohl noch Fragen in öffentlicher Sitzung bestanden. Das Untersuchungsausschussgesetz (PUAG) sieht eine solche Möglichkeit vor, wenn die Mehrheit der Ausschussmitglieder dafür stimmt, was heute der Fall war.
Als zweiter Zeuge wurde Herr Dr. Michael Koch vernommen, der seit Juli 2015 die Rechtsabteilung im Auswärtigen Amt leitet. Vorher hat er unter anderem einen Afghanistan-Sonderstab geleitet und war von 2008 bis 2012 deutscher Botschafter in Islamabad, Pakistan. Er sah sich selbst zu Beginn seiner Vernehmung eher in der Rolle eines Sachverständigen für Völkerrecht anstatt als Zeugen und machte Ausführungen zur Vereinbarkeit von bewaffneten Drohnen mit dem Völkerrecht („Drohne als Waffentypus widerspricht nicht dem Völkerrecht“).
Nachdem ihm seine Rolle im Ausschuss jedoch vom Vorsitzenden Patrick Sensburg und mehreren Abgeordneten klar gemacht worden war, konnte Koch dennoch wenig zur Aufklärung beitragen. Er wusste während seiner Zeit als Botschafter nicht genau, wer in der Botschaft unter Legende für den BND arbeitete und was diese Person(en) taten („das Auswärtige Amt ist Kunde des BND“). Auf die Frage, ob ihm bekannt sei, dass die amerikanische Luftwaffenbasis Ramstein vermutlich als Relaisstation für den US-Drohnenkrieg diene, antwortete er, dass sie aus seiner Sicht problemlos mit dem Völkerrecht vereinbar sei.