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TA050 – Öffentliche Sitzung am 01.12.2016

Der vorletzte Sitzungstag des Geheimdienst-Untersuchungsausschusses in 2016 begann mit einer Beratungssitzung. Es ging um den BGH-Beschluss, wonach der Ausschuss über einen Antrag der Opposition abstimmen solle, um Snowden offiziell als Zeugen zu laden. Die Abstimmung wurde erneut vertagt und die beiden Regierungsfraktionen haben Beschwerde gegen den Beschluss beim BGH eingelegt.

Sachverständige aus Großbritannien

In der ersten öffentlichen Sitzung an diesem Tag wurden vier Sachverständige aus Großbritannien befragt. Anwesend waren

Vernehmung der Datenschutzbeauftragten und des Vizepräsidenten des BND

Guido Müller | Zeichnung: © Stella Schiffczyk
Guido Müller | Zeichnung: © Stella Schiffczyk

In der zweiten öffentliche Sitzungen wurden zwei BND-Zeugen vernommen. Zum einen Frau Dr. H. F., die Datenschutzbeauftragte des deutschen Auslandsnachrichtendienstes. Sie berichtete unter anderem von einer Weisung für BND-Mitarbeiter zum Umgang mit Selektoren, die kompliziert formuliert und somit nur schwer zu verstehen gewesen sei. F. ist seit Februar in Mutterschutz, weshalb sie im letzten halben Jahr keinen Blick von Innen auf den BND hat. Sie war bereits am 9. Oktober 2014 Zeugin im Ausschuss (Live-Blog).

Guido Müller, einer von drei Vizepräsidenten des BND, war ebenfalls nicht zum ersten Mal als Zeuge im Ausschuss. Er sagte aus, dass er bei seiner ersten Vernehmung am 11. Juni 2015 (Live-Blog, Episode 2 dieses Podcasts) den Begriff „Selektor“ noch nicht kannte. Suchbegriffe oder -merkmale werden aber schon lange im BND eingesetzt, anscheinend nur noch nicht sehr lange als „Selektor“ bezeichnet.

03.12.2016 1 Stunde 6 Minuten
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zu hören:

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Jonas Schönfelder
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Andre Meister
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Daniel Lücking
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Stella Schiffczyk

Links:

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Herausgabe der abgelehnten NSA-Selektoren

Sachverständigenanhörung

Zeugenvernehmung

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