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TA018 – Öffentliche Sitzung am 05.11.2015

Mehrere Monate hat Kurt Graulich, ehemaliger Richter am Bundesverwaltungsgericht, damit verbracht, NSA-Selektoren zu untersuchen. Diese Suchbegriffe waren an den Bundesnachrichtendienst übergeben worden, damit er sie auf von ihm überwachten Kommunikationsverkehr anwendet. Diese konkreten Selektoren wurden nach derzeitigem Kenntnisstand nur für die Satellitenerfassung im Standort Bad Aibling genutzt (eine Nutzung in anderen Abhörmaßnahmen wäre aber durchaus möglich). Durch Zeugenvernehmungen war dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss bekannt geworden, dass zahlreiche US-Selektoren gegen deutsche Interessen verstoßen würden und dass die Prüfung möglicherweise unzureichend sei.

Kurt Graulich vor der Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses
Kurt Graulich vor der Ausschusssitzung

Anstatt dem Untersuchungsausschuss die abgelehnten Selektoren zur Verfügung zu stellen, wurde Herr Graulich vom Kanzleramt als Vertrauensperson eingesetzt, um diese Prüfung vorzunehmen und einer möglichen Geheimschutzvereinbarung Sorge zu tragen. In der heutigen Sitzung wurde Graulich zu seinem 262-seitigen offenen Bericht befragt. Der Bericht wurde auch in zwei weiteren, eingestuften Varianten für die Abgeordneten und das Kanzleramt angefertigt.

Im Anschluss an die erste Anhörung wurde der BND-Justiziar Werner Ader im Ausschuss vernommen. Er ist Referatsleiter innerhalb der Abteilung ZY des BND, die u. a. für Rechtsfragen, den Haushalt und die Personalverwaltung zuständig ist. Er hat die Texte geschrieben, die Kurt Graulich in seinem Bericht teilweise ohne Kennzeichnung übernommen hat. Außerdem ist er der Meinung, dass die Weltraumtheorie durchaus eine vertretbare  Rechtsauslegung darstellt.

06.11.2015 1 Stunde
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