Am 06. September 2016 hat die Linksfraktion des Bundestages zu einem öffentlichen Fachgespräch eingeladen. Unter dem Titel „Quo vadis BND?“ kamen mehrere Referenten zu Wort und teilten ihre Einschätzungen zur geplanten Reform des BND-Gesetzes. Wir stellen euch hier die Aufzeichnung des Gesprächs zur Verfügung.
Ablauf:
00:00:00Begrüßung und Einführung
Frank Tempel, Stellv. Fraktionsvorsitzender
Martina Renner, Obfrau im NSA-Untersuchungsausschuss
00:11:40Vorstellung der Teilnehmer
Moderation: Anne Roth und Alexander Reetz
00:15:42Eingangsstellungnahmen
Eric Töpfer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte
Sven Lüders, Humanistische Union
Dr. Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin
Lena Rohrbach, Fachreferentin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter bei Amnesty International
Klaus Landefeld, Vorstand eco e.V. und Aufsichtsrat DE-CIX International AG
01:26:10Diskussion
02:10:35Schlussworte
mit Dr. André Hahn, Stellv. Vorsitzender für das Parlamentarische Kontrollgremium
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In der letzten Sitzung vor der Sommerpause wurde der Zeuge Stefan Kaller vernommen. Er war bereits Wolfgang Schäubles Pressesprecher, hat knapp zehn Jahre lang im Verfassungsschutz gearbeitet und leitet seit 2012 die Abteilung „Öffentliche Sicherheit“ des Bundesinnenministeriums. Seine Aussagen waren durch seinen juristischen Hintergrund und bedacht gewählte Formulierungen geprägt. Er sah keinen Zweifel an der Authentizität der Snowden-Dokumente und bezeichnete die dort beschrieben Praktiken als plausibel, aber im juristischen Sinn nicht belegt. In einem Nebensatz erwähnte der Abteilungsleiter, die NSA-Analyse-Software XKeyscore befinde sich beim Verfassungsschutz seit Anfang dieses Monats im Wirkbetrieb. Bisher war nur bekannt, dass das Programm seit mehr als drei Jahren beim BfV getestet wird und ein Sicherheitskonzept erstellt werden sollte.
Die andere geladene Zeugin, Frau Gabriele Löwnau, ist Mitarbeiterin der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Krankheitsbedingt konnte sie der Ladung nicht folgen. Sie hatte nach den Snowden-Veröffentlichungen im Sommer 2013 den BND unter die Lupe genommen und dort die Einhaltung der Datenschutzes untersucht. Der daraus entstandene Prüfbericht ist eingestuft und somit nicht von der Öffentlichkeit einsehbar, obwohl er vermutlich große Mängel beim BND dokumentiert. Frau Löwnau war bereits im November 2015 Zeugin im Ausschuss, worüber wir in Folge 19 gesprochen haben.