TA040 – Öffentliche Sitzung am 07.07.2016

Stefan Kaller
Stefan Kaller | Zeichnung: © Stella Schiffczyk

In der letzten Sitzung vor der Sommerpause wurde der Zeuge Stefan Kaller vernommen. Er war bereits Wolfgang Schäubles Pressesprecher, hat knapp zehn Jahre lang im Verfassungsschutz gearbeitet und leitet seit 2012 die Abteilung „Öffentliche Sicherheit“ des Bundesinnenministeriums. Seine Aussagen waren durch seinen juristischen Hintergrund und bedacht gewählte Formulierungen geprägt. Er sah keinen Zweifel an der Authentizität der Snowden-Dokumente und bezeichnete die dort beschrieben Praktiken als plausibel, aber im juristischen Sinn nicht belegt. In einem Nebensatz erwähnte der Abteilungsleiter, die NSA-Analyse-Software XKeyscore befinde sich beim Verfassungsschutz seit Anfang dieses Monats im Wirkbetrieb. Bisher war nur bekannt, dass das Programm seit mehr als drei Jahren beim BfV getestet wird und ein Sicherheitskonzept erstellt werden sollte.

Die andere geladene Zeugin, Frau Gabriele Löwnau, ist Mitarbeiterin der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Krankheitsbedingt konnte sie der Ladung nicht folgen. Sie hatte nach den Snowden-Veröffentlichungen im Sommer 2013 den BND unter die Lupe genommen und dort die Einhaltung der Datenschutzes untersucht. Der daraus entstandene Prüfbericht ist eingestuft und somit nicht von der Öffentlichkeit einsehbar, obwohl er vermutlich große Mängel beim BND dokumentiert. Frau Löwnau war bereits im November 2015 Zeugin im Ausschuss, worüber wir in Folge 19 gesprochen haben.

08.07.2016 1 Stunde 3 Minuten
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zu hören:

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2 Gedanken zu „TA040 – Öffentliche Sitzung am 07.07.2016

  1. Ich verstehe die ganze Debatte nicht. Ist mir doch total Schnuppe, ob die Telefonnummer nun mittelbar oder unmittelbar zur Lokalisierung geeignet ist. Solange ich auch nur womöglich das letzte verbleibende Puzzleteil liefere, trage ich doch Verantwortung.

  2. Zum Prüfbericht zu Bad Aiblingen:

    Die Oppositionspolitiker sind empört. Empört sein ist sehr einfach und anspruchslos.
    Ich würde dagegen empfehlen, juristischen Rat zu der VS-Einstufung des Berichts einzuholen und ihn – wenn möglich – freizuklagen. So eine große Oppositionspartei hat die notwendigen Mittel für einen Klageversuch.

    Nach meinem Wissen gibt es genau eine Person, die ein Schriftstück VS-einstufen darf: der Urheber. Wenn Eure Wiedergabe des Gesagten akkurat ist, dann verhindert die BuReg die Herausgabe mit Verweis auf eine VS-geheim-Einstufung!? Die BuReg hat den Bericht aber nicht verfasst und ist damit nicht für die Einstufung zuständig. Wenn die BfdI-Mitarbeiterin, oder meinetwegen die BfdI, den Bericht verfasst hat und ihn nicht eingestuft hat (oder nicht als „geheim“), dann ist er auch nicht eingestuft.
    Soweit mein Verständnis von der Verschlusssachenanweisung. Aber ich schrieb ja: ich würde empfehlen, juristischen Rat einzuholen und es nicht dabei zu belassen, entrüstet zu sein…

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