In der heutigen Sitzung wurden drei Zeugen in öffentlicher Sitzung vernommen. Alle Zeugen sollten ebenfalls anschließend auch in nicht-öffentlicher Sitzung nocheinmal angehört werden. Dazu kam es aus Zeitgründen jedoch nicht. Die Sitzung wurde um Mitternacht abgebrochen. In der Regel ist dann stets der Fall, da die Stenographen Ihre Arbeit beenden. Hier hatte sich eine Lösung angeboten, jedoch fühlte sich der Zeuge drei nicht mehr vernehmungsfähig.
Zeuge 1 – Herr K.M.
Sachbearbeiter im Sachgebiet „T2AB“
Zeuge 2 – Herr D. B.
Hat im Jahre 2013 die Unterabteilung „T2“ geleitet
Zeuge 3 – Herr A.N.
Ist Dienststellenleiter in Gablingen seit 2012
In Ausgabe 11 berichten wir diesmal von der gemeinsamen Pressekonferenz von DIE LINKE und B’90/Die Grünen am Donnerstag, den 17. September 2015. Der Anlass ist die ebenfalls gemeinsam eingereichte Verfassungsklage zur Herausgabe der Selektorenliste.
Hintergrund
Im Rahmen der Ausschussarbeit wurde bekannt, dass der amerikanische Auslandsgeheimdienst NSA eine umfangreiche und sich ständig ändernde Liste mit Selektoren (oder auch Suchkritierien) an den BND gegeben hat, damit dieser diese in seinen Überwachungssystemen laufen lassen kann.
Im Rahmen dieser Dienste-Kooperation ist jedoch bekannt geworden, dass auch deutsche Interessen von den NSA-Selektoren berührt werden.
Genau genommen sei dies wohl einem einzigen Sachbearbeiter im BND aufgefallen, der dann eine umfangreiche Löschaktion von 12.000 Selektoren eingeleitet hat (eine Zahl, die später in den Medien kursierte). Der betreffende Sacharbeiter W.O. hat dazu am 20. Mai 2015 selbst im Untersuchungsausschuss ausgesagt. (Das Live Protokoll von Netzpolitik.org sowie eine gute Zusammenfassung von Friedhelm Greis auf Golem.de sei hier einmal verlinkt. Dieser Podcast hatte damals leider jedoch noch nicht berichtet).
Aus dem Untersuchungsausschuss wurde wiederholt verlangt, selber Einsicht in die Selektorenliste zu nehmen. Auf Drängen der Bundesregierung wurde dies jedoch stets unterbunden. Die Ausschussmehrheit von SPD und CDU einigte sich danach auf einen Vorschlag der Bundesregierung zur Einsetzung einer Vertrauensperson.
Diese Vertrauensperson soll stellvertretend für die Abgeordneten Einsicht in die Liste bekommen, sowie Bewertungen vornehmen. Anschließend soll diese Person dann dem Ausschuss berichten, jedoch nur in einem Umfang, welcher vom Kanzleramt vorab durch eine Aussagegenehmigung bestimmt wird.
Am 2. Juli 2015 setzten sich CDU und SPD gegen die Oppositionsminderheit im Ausschuss in einem Beschluss zu dieser Vorgehensweise durch. (Wir berichteten in Folge 6)
Über den Sommer nahm Kurt Graulich als von der Bundesregierung beauftragte Vertrauensperson seine Arbeit auf. Das Ergebnis steht zum heutigen Zeitpunkt noch aus. Gleichzeitig bereiteten Die Grünen und Die Linke die aufwendige Verfassungsklage vor. Diese wurde am 16. September 2015 eingereicht. Am 17. September folgte nun die Pressekonferenz in Berlin.
20.09.2015
32 Minuten
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zu hören:
Felix Betzin
Teilnehmer der Pressekonferenz
Die Linke
Petra Sitte (Erste parlamentarische Geschäftsführerin)