In der heutigen Sitzung wurden drei Zeugen in öffentlicher Sitzung vernommen. Alle Zeugen sollten ebenfalls anschließend auch in nicht-öffentlicher Sitzung nocheinmal angehört werden. Dazu kam es aus Zeitgründen jedoch nicht. Die Sitzung wurde um Mitternacht abgebrochen. In der Regel ist dann stets der Fall, da die Stenographen Ihre Arbeit beenden. Hier hatte sich eine Lösung angeboten, jedoch fühlte sich der Zeuge drei nicht mehr vernehmungsfähig.
Zeuge 1 – Herr K.M.
Sachbearbeiter im Sachgebiet „T2AB“
Zeuge 2 – Herr D. B.
Hat im Jahre 2013 die Unterabteilung „T2“ geleitet
Zeuge 3 – Herr A.N.
Ist Dienststellenleiter in Gablingen seit 2012
Bevor es am Donnerstag mit einer Sitzung des Untersuchungsausschusses weitergeht, haben wir noch eine Folge zu einem Meta-Thema aufgenommen. Diesmal zu Gast bei uns: Ulf Buermeyer. Wir sprechen mit ihm über die juristischen Sicht auf den Geheimdienst-Untersuchungsausschuss. Wir freuen uns, mit Ulf einen versierten Kenner der netzpolitischen Szene gefunden zu haben, der nicht nur programmiert, sondern hauptberuflich Richter am Landgericht Berlin ist.
Foto von uns vor der Aufnahme
In der heutigen Folge beleuchten wir z. B. die gesetzliche Arbeitsgrundlage des Ausschusses – das Untersuchungsausschussgesetz (PUAG).
Wir reden über den Sinn eingestufter Dokumente, die strafrechtlichen Folgen bei Falschaussage vor dem Ausschuss und welche juristischen Optionen Edward Snowden in Deutschland hätte, wenn der Ausschuss ihn tatsächlich als Zeugen in Berlin anhören würde.
Nächste öffentliche Sitzung am 10.09.2015 – Infos und Anmeldung hier.
Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag zur Vorratsdatenspeicherung – 21.09.2015, um 16 Uhr. Anmeldung hier.
Netzpolitische Soirée der grünen Bundestagsfraktion „Ausgespäht & Abgehört! Was macht der Rechtsstaat?“ – 22. 09.2015 in den Räumen der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin, Podiumsdiskussion mit Kanzleramtschef Peter Altmaier, Constanze Kurz vom CCC und dem grünen Bundestagsabgeordneten Konstantin von Notz