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TA040 – Öffentliche Sitzung am 07.07.2016

Stefan Kaller
Stefan Kaller | Zeichnung: © Stella Schiffczyk

In der letzten Sitzung vor der Sommerpause wurde der Zeuge Stefan Kaller vernommen. Er war bereits Wolfgang Schäubles Pressesprecher, hat knapp zehn Jahre lang im Verfassungsschutz gearbeitet und leitet seit 2012 die Abteilung „Öffentliche Sicherheit“ des Bundesinnenministeriums. Seine Aussagen waren durch seinen juristischen Hintergrund und bedacht gewählte Formulierungen geprägt. Er sah keinen Zweifel an der Authentizität der Snowden-Dokumente und bezeichnete die dort beschrieben Praktiken als plausibel, aber im juristischen Sinn nicht belegt. In einem Nebensatz erwähnte der Abteilungsleiter, die NSA-Analyse-Software XKeyscore befinde sich beim Verfassungsschutz seit Anfang dieses Monats im Wirkbetrieb. Bisher war nur bekannt, dass das Programm seit mehr als drei Jahren beim BfV getestet wird und ein Sicherheitskonzept erstellt werden sollte.

Die andere geladene Zeugin, Frau Gabriele Löwnau, ist Mitarbeiterin der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Krankheitsbedingt konnte sie der Ladung nicht folgen. Sie hatte nach den Snowden-Veröffentlichungen im Sommer 2013 den BND unter die Lupe genommen und dort die Einhaltung der Datenschutzes untersucht. Der daraus entstandene Prüfbericht ist eingestuft und somit nicht von der Öffentlichkeit einsehbar, obwohl er vermutlich große Mängel beim BND dokumentiert. Frau Löwnau war bereits im November 2015 Zeugin im Ausschuss, worüber wir in Folge 19 gesprochen haben.

08.07.2016 1 Stunde 3 Minuten
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zu hören:

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TA038 – Öffentliche Sitzung am 09.06.2016

Wohl zum Abschluss des Themas Verfassungsschutz im Untersuchungsausschuss wurden am 9. Juni der aktuelle und ehemalige Behördenleiter vernommen.  Heinz Fromm hat seit dem Jahr 2000 das Bundesamt für Verfassungsschutz geleitet, bis er 2012 zurücktrat, nachdem Pannen seines Amtes im NSU-Komplex bekannt geworden waren.

Seitdem leitet Hans-Georg Maaßen den deutschen Inlandsgeheimdienst. Die beiden Zeugen wurden zu den Themen Spionageabwehr und Datenweitergabe an ausländische Nachrichtendienste befragt, zu denen sich ihre Aussagen größtenteils mit denen vorheriger BfV-Zeugen deckten. So sind beide der Meinung, dass eine Telefonnummer nicht ausreichend ist, um Personen zu orten und gezielte Tötungen mittels Drohnen seien laut Generalbundesanwalt mit dem Völkerrecht vereinbar.

Außerdem gebe es eine hohe Plausibilität dafür, dass Edward Snowden ein russischer Agent sei, so Maaßen. Damit stellte er die Integrität des in Russland lebenden Whistleblowers infrage, der sich während der Sitzung dazu auf Twitter äußerte:

Am Ende der Sendung sprechen wir noch über die anstehende BND-Reform und die Erweiterung des Untersuchungsauftrages um die BND-Selektoren.

10.06.2016 58 Minuten
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